Für die Sommerspielzeit 2017 hat der Vorstand des TVN wieder einige Änderungen in der Wettspielordnung beschlossen. Diese beziehen sich auf die § 6, 7, 12, 13, 16 und 18 und sind jeweils in rot gekennzeichnet.
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Die wichtigste Änderung dürfte für die Medenspieler folgende sein:
§ 13 Mannschaftsaufstellungen – Hier unter Punkt 11:
„Spätestens 15 Minuten vor dem festgesetzten Spieltermin müssen dem Oberschiedsrichter die Aufstellungen der Einzelspieler beider Mannschaften schriftlich übergeben werden. Meldet sich eine Mannschaft beim Oberschiedsrichter bzw. beim gegnerischen Mannschaftsführer bis zu 15 Minuten später als zum Zeitpunkt der Mannschaftsaufstellung an, wird sie mit einem Ordnungsgeld von 50,00 € belegt. Die Begegnung wird aber noch vollständig gespielt. Die namentlichen Doppelaufstellungen müssen dem Oberschiedsrichter spätestens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzelspiels schriftlich übergeben werden.“