CORONA-VIRUS – Aktuelle Infos!

CORONA-VIRUS – Wichtige Ankündigung!

Update Stand: 01.02.2022

Corona Schnelltest bei Rot-Weiß eingestellt

Das Testangebot bei uns in der Tennishalle wird zum 01.02.2022 eingestellt.

Update Stand: 13.01.2022

Die Nutzung der Tennishalle ist ab dem 13.01.2022 nur unter folgenden Auflagen möglich:

  • 2G+ Regel! Der Zutritt ist ausschließlich Personen mit vollständiger Impfung oder nachgewiesener Genesung erlaubt. Nicht „geboosterte“ Personen müssen zusätzlich ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen. (Offizieller Schnelltest oder PCR-Test, maximal 24 Stunden alt. Ersatzweise kann ein Selbsttest unter Beaufsichtigung durchgeführt werden)
  • Bei jugendlichen Schülerinnen und Schülern wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
  • Kinder unter 6 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, brauchen keinen Testnachweis.
  • Auf den Spielfeldern und im Bereich der Eingangstreppe sind nur aktive Spieler, Tennisschüler und Trainer zugelassen.
  • Der Aufenthalt im Vorraum der Tennishalle ist zeitlich auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Diese Regelung gilt auch für Eltern, die ihre Kinder bringen und abholen.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Mitmenschen.

Der Vorstand, 13.01.2022

Update Stand: 09.01.2022

Corona Schnelltest bei Rot-Weiß

Aufgrund der Vorgabe von 2G+ (Geimpft oder Genesen und zusätzlich Getestet)* im Indoorsport und bald auch im Gastronomiebetrieb haben wir für euch ein Schnelltest-Angebot eingerichtet.

Ihr könnt euch ab Montag, den 10.01.2022 jeweils Mo.-Fr. von 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr vor dem Tennis spielen oder dem Besuch von Brockmanns im Vorraum der Tennis-Halle kostenlos testen lassen.

Für den Schnelltest ist keine Terminbuchung erforderlich. Ihr könnt einfach vorbeikommen und den Test durchführen lassen.

 

*genaue Vorgaben gemäß der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Update Stand: 27.12.2021

Die Nutzung der Tennishalle ist ab dem 28.12.2021 nur noch unter folgenden Auflagen möglich:

  • 2G+ Regel! Der Zutritt ist ausschließlich Personen mit vollständiger Impfung oder nachgewiesener Genesung erlaubt. Zusätzlich muss ein aktuelles negatives Testergebnis nachgewiesen werden. (Offizieller Schnelltest oder PCR-Test, maximal 24 Stunden alt)
  • Bei jugendlichen Schülerinnen und Schülern wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Während der Weihnachtsferien müssen die o.g. Testergebnisse nachgewiesen werden.
  • Kinder unter 6 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, brauchen keinen Testnachweis.
  • Auf den Spielfeldern und im Bereich der Eingangstreppe sind nur aktive Spieler, Tennisschüler und Trainer zugelassen.
  • Der Aufenthalt im Vorraum der Tennishalle ist zeitlich auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Diese Regelung gilt auch für Eltern, die ihre Kinder bringen und abholen.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Mitmenschen.

Der Vorstand, 27.12.2021

Update Stand: 23.11.2021

Die Nutzung der Tennishalle ist unter folgenden Auflagen möglich:

  • 2G-Regel! Der Zutritt ist ausschließlich Personen mit vollständiger Impfung oder nachgewiesener Genesung erlaubt.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen derzeit noch keinen Testnachweis.
  • Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs-oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
  • Auf den Spielfeldern und im Bereich der Eingangstreppe sind nur aktive Spieler, Tennisschüler und Trainer zugelassen.
  • Der Aufenthalt im Vorraum der Tennishalle ist zeitlich auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Diese Regelung gilt auch für Eltern, die ihre Kinder bringen und abholen.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Mitmenschen.

Der Vorstand, im November 2021

Update Stand: 04.10.2021

Die Nutzung der Tennishalle ist unter folgenden Auflagen möglich:

  • 3G-Regel! Der Zutritt ist ausschließlich Personen mit aktuellem negativen Testergebnis, vollständiger Impfung, oder nachgewiesener Genesung erlaubt.
  • Auf den Spielfeldern und im Bereich der Eingangstreppe sind nur aktive Spieler, Tennisschüler und Trainer zugelassen.
  • Der Aufenthalt im Vorraum der Tennishalle ist zeitlich auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Diese Regelung gilt auch für Eltern, die ihre Kinder bringen und abholen.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Mitmenschen.

Der Vorstand, im September 2021

Update Stand: 20.08.2021

Neue Corona 3G-Regelungen betreffen nur das Tennisspiel in der Halle

Die am 20. August in Kraft getretene Neufassung der Schutzverordnung des Landes NRW mit ihrer 3G-Regel betrifft im Tennissport nur das Spiel in der Halle.

Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort die „3G-Regel“. Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die „3G-Regel“ landesweit.

Die „3G-Regel“ findet im Sport jedoch lediglich in geschlossenen Räumen Anwendung.

Besonders zu beachten ist hierbei, dass bei Schülern die Vorlage eines Schülerausweises ausreichend ist. Sport unter freiem Himmel bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 08.06.2021

Doppel, Gastro, Hallennutzung: Antworten rund um die Sommersaison 2021.

Den Tennis-Verband Niederrhein haben in den letzten Tagen diverse Detailfragen rund um die Durchführung der Mannschaftsspiele im Sommer 2021 unter den Bedingungen der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW erreicht. Wir haben die bisher am häufigsten aufgetretenen Fragestellungen hier gesammelt und beantwortet. Die Liste wird fortlaufend ergänzt und gegebenenfalls an rechtliche Neuregelungen angepasst. 

Hier geht’s zu den Antworten auf der Seite des TVN

IG Tennis NRW legt Hygienekonzept für Tennis-Wettkämpfe vor.

Die drei Tennis-Landesverbände in NRW, der Tennisverband Niederrhein e.V., der Tennisverband Mittelrhein e.V. und der Westfälische Tennisverband e.V., haben zur Durchführung des Wettspielbetriebs in der Sommersaison 2021 ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept auf der Grundlage der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung erstellt. Das Konzept dient zur Umsetzung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung. 

Analog zur Saison 2020 gibt es so ein Verbands-übergreifendes Konzept zur sicheren Durchführung der Wettspiele.

Es werden alle relevanten Maßnahmen und Vorkehrungen aufgelistet, die die Mannschaftsspiele auch 2021 möglichst riskioarm gestalten. Vereinen wird durch die bereitgestellten Regelungen ermöglicht, die Wettspiele „coronakonform“ durchzuführen.

Hier geht’s zu dem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Tennisverbände in NRW

Quelle: TVN

Update Stand: 28.05.2021

Die Medenspiele vom TVN und der Regionalliga starten mit neuem Spielplan ab 12.06.2021

Auszug aus dem Schreiben des TVN-Sportwartes:

Durch die weitreichenden Lockerungen der am 28. Mai in Kraft getretenen neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW im Sportbereich, die ab sofort grundsätzlich Wettkämpfe (Mannschaftsspiele und Turniere) erlaubt, ist der Sportausschuss in seiner Sicht bestätigt worden, dass die Durchführung der Meisterschaftsspiele ab Mitte des Monats Juni unter ähnlichen Rahmenbedingungen wie im Vorjahr möglich ist.

Der TVN hält deswegen an seiner zuletzt kommunizierten Planung fest und startet am 12. Juni in die Saison. Auch das Doppel wird nach Rücksprache der Tennisverbände mit der Politik nun als kontaktfrei angesehen und kann damit bis zu einer Inzidenz von 100 auch im Rahmen von Wettkämpfen stattfinden. …

Eckpunkte der Spielplanung des TVN sind:

  • Start der Mannschaftsspiele am 12. Juni 2021 in gewohnter Form mit Einzel und Doppel.
  • Den Vereinen wird die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf im gegenseitigen Einverständnis Spiele zu verlegen (bis zum 26.9.2021) und/oder das Heimrecht zu tauschen. Die Vereinbarung sollte zwischen den beteiligten Mannschaften schriftlich erfolgen und auch dem Wettspielleiter mitgeteilt werden. Die Heimmannschaft muss den neuen Termin im Spielbericht im NU-System eingeben.
  • Es findet eine Saison mit Auf- und Abstieg nach den bisher veröffentlichten Regelungen statt, auch ein Rückzug von Mannschaften bedingt den Abstieg.

Die Terminierung der Spiele wird bis zur Mitte der nächsten Woche, wenn möglich auch schon früher veröffentlicht. …

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 21.05.2021

TVN möchte am 12. Juni in die Saison starten

Der zuständige Sportausschuss des TVN hat beschlossen, den 12.6.2021 als möglichen ersten Spieltag der Sommersaison 2021 zu benennen. Ein Start des Wettkampfbetriebs Mitte Juni ist an die Voraussetzung gekoppelt, dass die Politik in Form weiterer Öffnungsschritte im Sport die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft.

Den aktualisierten Spielplan wird der TVN Mitte der kommenden Woche auf der Homepage des Verbandes veröffentlichen.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 19.05.2021

TVN wartet auf Beschlüsse der Landesregierung

Die Tennisspielerinnen und Tennisspieler in NRW müssen sich noch wenige Tage in Geduld üben: Erst wenn die Landesregegierung bzw. ihre Gremien entsprechende Beschlüsse veröffentlicht haben, können von Verbandsseite konkrete Aussagen über die Aufnahme des Wettkampfsports erfolgen. …

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 17.05.2021

Regelungen Tennissport in NRW ab 15.05.2021

Die Interessengemeinschaft der Tennisverbände NRW hat die Regelungen der seit 15. Mai 2021 in Kraft befindlichen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Form einer Tabelle auf den Tennissport heruntergebrochen.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 03.05.2021

TVN Entscheidung zu den Sommer-Medenspielen 2021

Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf den Verlauf der Covid-19-Pandemie und den daraus resultierenden rechtlichen Entschränkungen und Unwägbarkeiten wird der TVN erst nach dem 14. Mai eine Entscheidung zum Ablauf der Sommersaison 2021 treffen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW untersagt Wettkämpfe auch im Tennisbereich noch bis zum Ende ihrer Gültigkeit am 14.5.2021. Entsprechend kann der TVN erst nach Veröffentlichung einer neuen Version der Verordnung auf deren Grundlage weitere valide Entscheidungen zur Durchführung der Mannschaftsspiele 2021 treffen.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 01.04.2021

Medenspiele Sommer 2021 werden verschoben:

Aufgrund der Pandemie-Entwicklung – insbesondere der Reisebeschränkungen, Quarantäne- und Hygienevorschriften – und den daraus resultierenden fehlenden Vorbereitungsmöglichkeiten der Spieler*innen hat der Sportausschuss des TVN am Mittwochabend in einer Zoomkonferenz beschlossen, einen neuen Spielplan für den Verband und die Bezirke zu erstellen. Auch die Medenspiele der Jugend werden noch analog zur dieser Entscheidung neu terminiert werden.

Frühester Spielbeginn ist nun der 01.06.2021. Was die konkrete Terminierung der einzelnen Spiele betrifft, hat sich der Sportausschuss des TVN für eine Veröffentlichung nicht vor Ende April entschieden.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 26.03.2021

Saisoneröffnung

Liebe Tennisfreunde,

am Freitag, den 26.03.2021 ab 16:00 Uhr eröffnen wir die Freiluftsaison. Noch stehen nicht alle Plätze zur Verfügung und die geöffneten sind auch noch nicht perfekt. Also, bitte nicht meckern, sondern pflegen! Gerade jetzt ist es wichtig, liebevoll mit den Plätzen umzugehen. Nehmt euch bitte die Zeit um Löcher und Mulden sauber aufzufüllen und die Plätze gründlich abzuziehen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung erlaubt nur Einzelspiele oder Doppel mit zwei Haushalten. Bitte beachtet diese Regel strickt.

Wir freuen uns auf die ersten Spiele seit langem und hoffen, dass wir auch in den nächsten Wochen und Monaten unseren Sport nachgehen können. Hoffentlich gibt es keine weiteren Einschränkungen.

Liebe Grüße
Frank de Lede

Update Stand: 23.02.2021

Platzaufbereitung

Liebe Tennisfreunde,

es gibt einen Lichtblick am Horizont. Es ist erlaubt, im Freien mit einer weiteren Person, oder mit mehreren Personen aus einem Haushalt Tennis zu spielen. Das kann natürlich nur stattfinden, wenn die Plätze spielbereit sind. Aufgrund des Schnees und der frostigen Kälte sind unsere Plätze zur Zeit nicht bespielbar. In der 11. bzw. 12 KW werden die Plätze für die neue Saison aufbereitet, wenn nicht ein Schlechtwetter Einbruch uns einen Strich durch die Rechnung macht. Also können wir uns, wenn alles gut geht, noch vor Ostern auf den Plätzen wiedersehen. Da Vorfreude die schönste Freude ist, sollten wir uns schon jetzt auf diesen Termin freuen.

Bis bald auf dem Tennisplatz.

Euer Vorstand

Update Stand: 19.02.2021

Einzel & Einzeltraining im Freien erlaubt

Die ab Montag (22.02.2021) gültige Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wartet mit einigen kleinen Lockerungen auf. Unter anderem erlaubt sie im Sportbereich jetzt den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel und damit dort auch das Tennis-Einzel und das Einzeltraining.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 26.01.2021

Endgültige Absage der Winterhallenrunde 2020/2021

Unter Berücksichtigung der erneuten Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen des Landes NRW hat der TVN abschließende Beschlüsse in Bezug auf die Winterhallenrunde 2020/2021 getroffen.

Die fortgeschriebenen Einschränkungen des Sportbetriebs in Nordrhein-Westfalen bis mindestens zum 14. Februar 2021 verhindern weiterhin, dass die Mannschaftswettbewerbe der Winterhallenrunde durchgeführt werden können.

Deswegen hat sich der Tennis-Verband Niederrhein jetzt zu einer vollständigen Absage der Winterhallenrunde 2020/2021 entschlossen. Die komplette Runde wird abgesagt, Aufstieg und Abstieg entfallen und alle Mannschaften behalten ihre Klassenzugehörigkeit.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 14.01.2021

Winterhallenrunde: Ergänzende Beschlüsse

In Reaktion auf die Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 durch die Politik hat der Tennis-Verband Niederrhein ergänzende Beschlüsse zur Winterhallenrunde 2020/2021 gefasst.

Da durch die aktuelle rechtliche Lage Meisterschaftsspiele bis zum Ende des Monats Januar in jeden Fall unmöglich gemacht werden und auch die Entwicklung über diesen Zeitraum hinaus zurzeit nicht klar absehbar ist, hat der TVN intensiv über die weitere Planung der Winterhallenrunde 2020/2021 beraten und ist dabei zu den folgenden Entscheidungen gekommen:

  • Terminierungen ab Februar bleiben erhalten – Neuterminierungen aus vorherigen Monaten nach Absprache
    Im November, Dezember und Januar ausgefallene Mannschaftsspiele können in gegenseitigem Einvernehmen und in Absprache mit dem zuständigen Wettspielleiter im Zeitraum Februar bis März von den betroffenen Mannschaften neu terminiert werden.
  • Kein Auf- und Abstieg
  • Februar- und März-Ergebnisse werden unter DTB-Vorbehalt für die Ranglisten- und LK-Wertung zählen

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 16.12.2020

Hallen-Abos und Corona

Liebe Tennisfreunde

Die Corona-Pandemie hat uns voll im Griff. Zu den vielen Einschränkungen gehört leider auch der Verzicht auf unseren geliebten Tennissport. Auch wenn die Infektionsgefahr in unserer Halle als eher gering einzuschätzen ist, müssen wir doch Verständnis für dieses Verbot aufbringen.

Wir im Vorstand haben uns von Anfang an Gedanken gemacht, wie wir mit dieser Situation, auch bezüglich der schon bezahlten Abonnements, umgehen sollen. Zunächst hatten wir gehofft, dass sich die Sperrung der Halle auf einen Monat beschränkt und danach alles seinen gewohnten Lauf nimmt. Doch schon bald wurde klar, dass sich diese Hoffnung nicht erfüllen sollte. Wir haben nun entschieden, dass wir zunächst die ausgefallenen Termine im November und Dezember zurückvergüten werden. Das ist auch notwendig um den Ausfall der Einnahmen zu dokumentieren und somit die Chance auf eine staatliche Förderung oder Entschädigung zu wahren. Aber auch wenn unsere Anträge erfolgreich sein sollten, wird die Schließung unserer Halle ein großes finanzielles Loch reißen.

Ich habe aus persönlichen Gesprächen erfahren, dass einige Abonnenten bereit sind, auf eine Rückzahlung zu verzichten. Das würde aber leider die mögliche Entschädigung reduzieren. Vielleicht ist aber der ein oder andere bereit, dem Verein die zurückbezahlte Summe als steuerbegünstigte Spende zukommen zu lassen. Das würde uns in der jetzigen Situation sehr helfen.

Wie es im nächsten Jahr weitergeht, werden wir sehen. Aber bei realistischer Betrachtung, ist ein schnelles Ende des Lockdowns nicht zu erwarten. Aber eins versprechen wir schon jetzt: Sobald es die zuständigen Behörden und der gesunde Menschenverstand zulassen, werden wir ein ordentliches Fest veranstalten, zu dem wir euch schon jetzt herzlich einladen wollen.

Beste Grüße, ein frohes Fest und bleibt gesund!

Der Vorstand

Hinweise für Spender:

Selbstverständlich erhalten Spender auch eine Spendenbescheinigung. Soweit Spielgruppen über einen Ansprechpartner ein Abonnement gebucht haben, müsste für den Fall einer Sammeleinzahlung zwecks Erlangung einer Spendenbescheinigung jeder einzelne Spielberechtigte mit Namen, Anschrift und anteilmäßigem Betrag dem Vorstand gesondert benannt werden.

Soll die Spende noch im Kalenderjahr 2020 steuerwirksam werden, müsste auch noch bis zum 31.12.2020 eingezahlt werden. Die Spendenbescheinigungen werden alsdann zügig im neuen Jahr für 2020 erteilt.

Die Spendeneinzahlung erbitten wir auf das Vereinskonto:
IBAN DE96 3565 0000 0000 1122 27
Zweck: Spende laut Satzung

Update Stand: 15.12.2020

Tennisverbot auch im Freien ab 16.12.2020

Die Landesregierung hat am Montag, 14. Dezember 2020, die überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von Sonntag in Nordrhein-Westfalen umsetzt. Danach gelten ab 16. Dezember 2020 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung der Pandemie, die auch den Tennissport betreffen.

Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung des Landes dazu:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung allein oder zu zweit in der „freien Natur“.

Damit fällt auch das bisher noch mögliche Einzel im Freien unter das allgemeine Sportverbot und die Tennisvereine müssen ihre Außenanlagen schließen.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 01.12.2020

Winterhallenrunde: Dezember-Termine ausgesetzt

Am gestrigen Montag (30.12.2020) tagte der Sportausschuss des TVN in Reaktion auf die vom 1. bis 20. Dezember geltende neue Version der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Sich zwingend aus den Beschlüssen der Landesregierung ergebend, müssen die Dezember-Spieltermine der Winterhallenrunde 2020/21 analog zu denen des Novembers abgesagt werden.

Um den Tennisspielerinnen und Tennisspielern im Bereich des Tennis-Verbands Niederrhein mit der Hoffnung auf eine Lockerung der Maßnahmen im ersten Quartal 2021 Wettkampf-Möglichkeiten offenzuhalten, gib es weiterhin die Option einer Verlegung der Spieltermine hinein nach 2021. Die Saison wird aber in jedem Fall ohne Auf- und Absteiger enden.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 01.11.2020

Hallenschließung:

Liebe Tennisfreunde

Nun ist es amtlich!

Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist der Sport in geschlossenen Räumen bis zum 30.11.2020 untersagt.

Somit sind wir gezwungen, unsere Halle ab Montag, den 2.11.2020 zu schließen.

Das ist sehr traurig, aber leider unabdingbar.

Da aber der Individualsport zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen erlaubt ist, haben wir uns entschlossen, die Plätze 1, 5 und 6 wieder in Betrieb zu nehmen.

Wir hoffen auf gutes Wetter und vor allem darauf, dass sich alle Mitglieder wirklich strickt an die Beschränkungen halten. Es sind nur Einzelspiele oder Doppel mit vier Teilnehmern aus einem Hausstand erlaubt! Doppel mit vier Teilnehmern aus zwei Haushalten sind entgegen der unklaren Meldung des TVN nicht zulässig!

Wir bitten um euer Verständnis und vertrauen auf eure Vernunft!

Wenn alles gut geht, sehen wir uns im Dezember in der Halle wieder.

Bleibt gesund!

Der Vorstand

CoronaSchVO vom 30.10.2020, §9, Abs.1

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.

Die aktuelle Verordnung in voller Länge findet sich unter:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf

Update Stand: 29.10.2020

TVN sagt Winter-Hallenrunde im November ab

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den gemeinsamen Beschlüssen der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten hat der TVN alle Spiele der Winterhallenrunde 2020/21 für den Zeitraum vom 30. Oktober bis 29. November abgesagt.

Er wird versuchen, in der nächsten Woche alternative Spieltermine anzubieten bzw. einen alternativen Spielplan für die Termine in dem genannten Zeitraum zu erstellen. Er geht zuerst einmal davon aus, dass ab 1. Dezember der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Sollte trotz Absage am kommenden Wochenende von Freitag bis Sonntag (30.10. bis 01.11.2020) ein Meisterschaftsspiel in gegenseitigem Einvernehmen durchgeführt werden, behält das Spielergebnis seine Gültigkeit ((WO/TVN §15 Ziff. 9), und die Ergebnisse zählen für die Ranglisten- und LK-Wertung.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Quelle: TVN

Update Stand: 27.10.2020

Coronaschutzregeln für die Hallen-Medenspiele im Winter 2020/2021:

  • Es gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17.10.2020.
  • An den Wettspielen können nur Personen teilnehmen, die keine Covid19-typischen Symptome aufweisen (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörungen).
  • Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Nur die aktiven Spieler sind davon während des Spieles befreit.
  • Beim Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im Vorraum der Tennishalle muss zeitlich auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden.
  • Im Bereich der Hallen-Eingangstreppe ist der Aufenthalt nicht erlaubt.
  • Sowohl bei der Heimmannschaft, als auch bei unseren Gästen dürfen nur aktive Wettbewerbsteilnehmer und je Mannschaft eine Begleitperson die Halle betreten.
  • Zuschauer sind bis auf weiteres nicht zugelassen.
  • Alle Spieler, sowie deren Begleitperson müssen die ausliegenden Einverständniserklärungen zur Erfassung und Weitergabe von Personenkontaktdaten nach § 2a der CorSchVO / Artikel 13 DSGVO ausfüllen und unterschreiben.

Wir bitten die Mannschaftsführer der Heimmannschaft auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten.

Der Vorstand im Oktober 2020

Update Stand: 19.10.2020

Hallennutzung zur Corona-Zeit:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie, sehen wir uns gezwungen folgende Regeln aufzustellen:

  • Auf den Spielfeldern und im Bereich der Eingangstreppe sind nur aktive Spieler, Tennisschüler und Trainer zugelassen.
  • Der Aufenthalt im Vorraum der Tennishalle muss zeitlich auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Das gilt auch für Eltern, die ihre Kinder bringen und abholen.
  • Zuschauer sind bis auf weiteres nicht zugelassen.
  • Vom Betreten der Halle bis zum Beginn des Spielens und auch nach dem Spielen bis zum Verlassen der Halle, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Wie bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Mitmenschen.

Der Vorstand im Oktober 2020

Update Stand: 10.07.2020

Aktuelle Information vom DTB-Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen.

LK-Berechnung:
Zur kommenden LK-Berechnung wird es keinen LK-Abstieg geben, die Festschreibung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden. Wenn in dieser Saison LK-Siege erspielt wurden, ist der Aufstieg gemäß den aktuellen Regeln möglich.

Ranglistenberechnung:
Zur Berechnung der Ranglisten werden die Ergebnisse der zurückliegenden sechs Quartale (Zeitraum 01.04.19 – 30.09.2020) berücksichtigt. Gemäß den Regeln fließen die jeweils besten acht Ergebnisse in die Ranglistenberechnung ein.

Quelle: TVN

Update Stand: 03.06.2020

TVN Hygiene-Infektionsschutzkonzept / aktualisierte Medenspiele Gruppen

Der TVN hat nun das den Gesundheitsämtern bereits vorgelegte Hygiene-Infektionsschutzkonzept zur Durchführung der Medenspiele und Turniere in NRW veröffentlicht. Dies gilt für die Teilnahme an der Übergangssaison 2020 für alle Vereine in NRW verpflichtend.

Dieses könnt ihr unter dem Link einsehen:
Hygiene-Infektionsschutzkonzept

Die Mitarbeiter des TVN bearbeiten zur Zeit mit Hochdruck die Rückzüge und Wiederanmeldungen der Mannschaften und werden dann die aktualisierten Gruppen veröffentlichen. Die Jugend-Gruppen sind bereits aktualisiert.

Update Stand: 23.05.2020

Ergänzung Tennis-Doppel in Dinslaken

Schreiben der Stadt Dinslaken, Fachdienst 3.1 Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr vom 23.05.2020:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie viele andere Städte habe auch ich für die Stadt Dinslaken eine Anfrage bei der Stabsstelle Corona des MAGS NRW zur Zulässigkeit und Ausgestaltung des Tennis-Doppel gestellt.

Nach einer dort gestern erfolgten internen Abstimmung und Neubewertung ist die unten genannte Privilegierung insoweit zu sehen, dass je Seite maximal zwei verschiedene Hausgemeinschaften spielen, mithin wie üblich auf dem gesamten Platz Personen aus bis zu vier Hausgemeinschaften anwesend sind.

Natürlich sind hier die bereits bekannten grundsätzlichen Hygiene- und Schutzbestimmungen zu beachten wie Abstandsgebot, Mund- und Nasenhygiene, so dass beispielsweise das sonst übliche „Shake Hands“ nicht gestattet ist.

Ich hoffe Ihnen und Ihren Vereinen somit weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marcus Jungbauer
Fachdienstleiter

Update Stand: 29.05.2020

Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport ab 30. Mai wieder erlaubt

Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität aus der Corona-Pandemie, die auch den Tennissport stark beeinträchtigte: Ab dem 30. Mai sind im Land Nordrhein-Westfalen Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt.

Der TVN arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an Hygienekonzepten zu Punktspielen und Turnieren und wird diese sobald wie möglich veröffentlichen.

Zunächst bleibt für die Punktspiele festzuhalten:
• Die Medenspiele finden statt
• Doppel werden gespielt
• Gemeinsame Autofahrten zu den Medenspielen sind unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich
• Duschen mit 1.5m Abstand und Benutzung der Umkleiden ist möglich
• Gemeinsames Essen in verpachteten Clubgastronomien ist möglich

Quelle: TVN

Update Stand: 23.05.2020

Ergänzung Tennis-Doppel in Dinslaken

Schreiben der Stadt Dinslaken, Fachdienst 3.1 Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr vom 23.05.2020:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie viele andere Städte habe auch ich für die Stadt Dinslaken eine Anfrage bei der Stabsstelle Corona des MAGS NRW zur Zulässigkeit und Ausgestaltung des Tennis-Doppel gestellt.

Nach einer dort gestern erfolgten internen Abstimmung und Neubewertung ist die unten genannte Privilegierung insoweit zu sehen, dass je Seite maximal zwei verschiedene Hausgemeinschaften spielen, mithin wie üblich auf dem gesamten Platz Personen aus bis zu vier Hausgemeinschaften anwesend sind.

Natürlich sind hier die bereits bekannten grundsätzlichen Hygiene- und Schutzbestimmungen zu beachten wie Abstandsgebot, Mund- und Nasenhygiene, so dass beispielsweise das sonst übliche „Shake Hands“ nicht gestattet ist.

Ich hoffe Ihnen und Ihren Vereinen somit weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marcus Jungbauer
Fachdienstleiter

Update Stand: 20.05.2020

Tennis-Doppel in Dinslaken

Wir haben von der Stadt Dinslaken folgende neue Information bezüglich des Doppel am 20.05.2020 erhalten und bitte um Beachtung:

„Sehr geehrte Damen und Herren

in den vergangenen Tagen haben Sie bzw. Mitglieder Ihrer Vereine nach der Zulässigkeit des Tennis-Doppel angefragt.

Mit der heute erfolgten Änderung der CoronaSchVO wurde § 9 Abs. 4 CoronaSchVO insoweit erweitert, dass kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen gemäß § 1 Abs. 2 CoronaSchVO zulässig sind.

Mit der Zulässigkeit von Verwandten gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie zwei Hausgemeinschaften kann daher auch ein „festes Doppel“ im Tennis o.ä. stattfinden.

Vor diesem Hintergrund weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die bislang vertretene Ansicht der Stadt Dinslaken, die auch der Ansicht des Städte- und Gemeindebundes folgte, den bislang geltenden Regelungen der CoronaSchVO entsprach, wonach Tennis-Doppel bzw. Mixed generell unzulässig war und erst mit der heutigen Änderung eine Zulässigkeit für Tennis-Doppel bzw. Mixed nur für die o.g. privilegierten Personengruppen gemäß § 1 Abs. 2 CoronaSchVO erfolgt ist.

Ich bitte Sie um Information Ihrer Mitglieder.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Marcus Jungbauer
Stadt Dinslaken
Fachdienstleiter
Fachdienst 3.1 Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr“

Update Stand: 15.05.2020

Doppelverbot!

Liebe Tennisfreunde

Laut Pressemitteilung der NRW-Landesregierung ist Tennis seit dem 7. Mai ohne weitere Einschränkung freigegeben. Die Staatssekretärin Andrea Milz hat sich in der Pressekonferenz am gleichen Tag klar positioniert: „In NRW darf zu viert auf einem Platz Tennis gespielt werden, sowohl als Doppel, als auch im Trainingsbetrieb“. Auch die aktuelle Corona-Schutzverordnung sieht keine Beschränkungen vor.

Nun hat der Tennisverband Niederrhein – warum auch immer – alle im Verband zuständigen Ordnungsämter angeschrieben und explizit gefragt, ob denn auch Doppel erlaubt wären. Das nennt der Volksmund „schlafende Hunde wecken“.

Dieser Übereifer des TVN hat uns nun ein Doppelverbot beschert. Während viele andere Städte im Verband Doppel erlauben, traut sich die unsere Verwaltung das wohl nicht. Hier die Antwort des Ordnungsamtes der Stadt Dinslaken Im Wortlaut:

 „Ihre Anfrage ist grundsätzlich nach der CoronaSchVO in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung rechtlich zu bewerten.“ …..
„Vor diesem Hintergrund sehe ich folgende Nutzungsarten im Tennis als zulässig an:
– Spiel: Einzel ja / Doppel nein, da beim Doppel aufgrund der Spielweise insbesondere der o.g. Abstand nicht eingehalten werden kann,
– Training: 2 Schüler plus ein Trainer unter Hinweis auf die Begründung zum Doppel.
– Hallenbenutzung: ja, da es sich auch bei Hallen um eine der o.g. Sportanlagen handelt.“

Dieses Schreiben stellt im rechtlichen Sinne keine Ordnungsverfügung dar und somit ist die Verbindlichkeit fraglich. Nichtsdestotrotz drohen bei Zuwiderhandlungen Bußgelder und schlimmstenfalls eine Schließung unserer Anlage. Deshalb sehen wir uns gezwungen, uns bis auf Weiteres dieser fragwürdigen Regelung zu beugen.

Eine persönlich an unseren Bürgermeister gerichtete Anfrage blieb bislang leider unbeantwortet.

Der Vorstand im Mai 2020

Update Stand: 11.05.2020

Informationen zum Spielbetrieb Sommer 2020

Hier die wichtigsten Punkte aus der Veröffentlichung des TVN:

Am 07.05.2020 hat der SAS des Verbandes und am 09.05.2020 der VS des TVN intensiv zur Sommer- Wettspielrunde 2020 beraten. Keine leichte Aufgabe für alle Beteiligten, denn aktuell ist nicht absehbar, unter welchen Voraussetzungen die Sommer-Wettspielrunde gemäß den behördlichen Vorgaben stattfinden kann. Wir haben intensiv und teilweise auch sehr konträr diskutiert – aus gesundheitlicher, sportlicher und finanzieller Sicht. In genau dieser Reihenfolge lag unsere Gewichtung.
Um den niederrheinischen Tennisvereinen in der aktuellen Situation eine Orientierung zu geben, haben der Tennis-Verband Niederrhein und seine Bezirke, natürlich vorbehaltlich der weiteren Entwicklung, eine letztendlich einstimmige Entscheidung getroffen.

Die Sommer-Wettspielrunde findet statt, sie wird aber zur ´Übergangssaison 2020` erklärt, mit folgenden Festlegungen:

  • Die Durchführung der ´Übergangssaison 2020` richtet sich streng nach den behördlichen Vorgaben, wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen. Dies gilt auch für die Doppelspiele.
  • Die ´Übergangssaison 2020` (alle Mannschaften ab der Niederrheinliga abwärts) wird auf Basis der aktuell bereits eingeteilten Gruppen und Ligen sowie der angepassten Terminplanung beginnend ab dem 9. Juni 2020 durchgeführt. Der Verband behält sich vor, bei vermehrten Mannschaftsabmeldungen Anpassungen in den eingeteilten Gruppen vorzunehmen. Alle evtl. notwendigen Änderungen der Spieltermine werden bis Ende Mai im nu-Liga-Portal veröffentlicht.
  • Es werden die Meister/Aufsteiger in den einzelnen Ligen/Klassen offiziell ausgespielt, die Wertung für die Leistungsklassen (LK) sowie die DTB-Rangliste kommen uneingeschränkt zum Tragen.
  • Der Verband setzt in allen Ligen und Klassen in der ´Übergangssaison 2020´ den Abstieg aus. Auch abgemeldete Mannschaften behalten die Ligazugehörigkeit für die Saison 2021.
  • Über die Durchführung der Regionalliga entscheidet das Präsidium des DTB voraussichtlich am 18.5.2020.
  • Vereine können Mannschaften, die aufgrund der derzeitigen Situation nicht am Spielbetrieb teilnehmen wollen, ohne Sanktionen bis zum 20. Mai zurückziehen.
  • Spieler von zurückgezogenen Mannschaften, die trotzdem am Spielbetrieb teilnehmen möchten, können in einer anderen Mannschaft desselben Vereins nachgemeldet werden. (Ausgenommen davon sind Spieler/innen, die in einer Bundes- oder Regionalliga-Mannschaft auf den Positionen 1 – 8 bei 6er- bzw. 1 – 6 bei 4er-Mannschaften gemeldet sind)
  • Zudem bietet der TVN den Vereinen die Möglichkeit, Begegnungen im beiderseitigen Einverständnis und Einhaltung der Bestimmungen der WO/TVN flexibel bis zum 27.09.2020 zu verlegen und vom vorgegebenen Spielplan abzuweichen. Um die Auslastung an Spieltagen mit mehreren Mannschaften entzerren zu können, rät der TVN zu flexiblen Startzeiten der Begegnungen.

Der TVN behält sich vor, aufgrund von behördlichen Anordnungen die Auswirkungen auf die TVN-Wettspielordnung haben können, diese anzupassen.

Der Mannschaftsspielbetrieb ist ein ganz entscheidender Faktor für die sozialen Interaktionen im Verein. Somit wollen wir den Vereinen, den Mannschaften und den einzelnen Spielern, die auf diese tragende Säule des Tennissports nicht verzichten wollen, die Möglichkeit dazu geben. Ebenso halten wir es in der aktuellen Situation für wichtig, dass Vereine und einzelne Mannschaften je nach ihrer individuellen Situation ohne sportliches Risiko selbst entscheiden können, ob sie am Sommer-Spielbetrieb 2020 teilnehmen wollen oder nicht.
Die Zusammenarbeit im Team, in dieser für den Tennissport sehr schwierigen Lage, war bei unseren Beratungen in den letzten Tagen von grundlegender Bedeutung. Mit gegenseitigem Verständnis, Akzeptanz und Toleranz für teilweise sehr konträre Meinungen sind wir – die drei NRW-Tennisverbände (Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen) – zu dieser einstimmigen Entscheidung gekommen.

Ich wünsche Ihnen und uns allen eine schöne ´Übergangssaison 2020′!

Bleiben Sie gesund!

Ihr
Dietloff von Arnim
Präsident des Tennis-Verbandes Niederrhein e.V.

Quelle: TVN

Update Stand: 08.05.2020

geänderte Verbindliche Verhaltensregeln zum Infektionsschutz

Liebe Tennisfreunde

gestern Abend hat der TVN das Doppelverbot aufgehoben. Ich habe die Regeln daraufhin überarbeitet.

Wir freuen uns alle, dass wir endlich wieder Tennis spielen dürfen. Leider sind die Plätze nach der langen Dürre im April noch sehr weich. Ich bitte dementsprechend um besondere Sorgfalt. Vor dem Spiel bitte sehr lange wässern und nach dem Spiel die Löcher wieder auffüllen und den Platz so lange abziehen, bis wirklich alle Spuren beseitigt sind. Wer gute Plätze haben möchte, muss auch etwas dafür tun!

Vielen Dank

Frank de Lede

Verbindliche Verhaltensregeln zum Infektionsschutz

  • Vor und nach dem Spiel sind die Hände zu waschen oder desinfizieren
  • Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten
  • Pro Platz dürfen nur 2 Personen Tennis spielen
  • Die Bänke dürfen jeweils nur von einer Person benutzt werden
  • Kein körperlicher Kontakt, kein Händeschütteln oder „Abklatschen“
  • Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist unzulässig Toiletten und Waschbecken bleiben zugänglich
  • Das Betreten der Platzanlage durch Zuschauer ist bis auf weiteres untersagt. Kindern unter 12 Jahren dürfen durch jeweils eine erwachsene Person begleitet werden
  • Für die Einhaltung dieser Regeln ist der Spieler verantwortlich
  • Eventuell durch das Ordnungsamt verhängte Strafen sind vom betroffenen Spieler zu zahlen
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Regeln entstehen

Wir bitte alle Spieler um ein rücksichtsvolles Verhalten!

Dazu gehört auch, bei zu großem Andrang die Plätze rechtzeitig freizugeben. Die Spielzeit soll bitte auf eine Stunde für Einzel und auf anderthalb Stunden für Doppel begrenzt werden

Update Stand: 07.05.2020

Verbindliche Verhaltensregeln zum Infektionsschutz

  • Vor und nach dem Spiel sind die Hände zu waschen oder desinfizieren
  • Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten
  • Pro Platz dürfen nur 2 Personen Tennis spielen
  • Die Bänke dürfen jeweils nur von einer Person benutz werden
  • Kein körperlicher Kontakt, kein Händeschütteln oder „Abklatschen“
  • Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist unzulässig Toiletten und Waschbecken bleiben zugänglich
  • Für die Einhaltung dieser Regeln ist der Spieler verantwortlich
  • Eventuell durch das Ordnungsamt verhängte Strafen sind vom betroffenen Spieler zu zahlen
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Regeln entstehen

Wir bitte alle Spieler um ein rücksichtsvolles Verhalten!

Dazu gehört auch, bei zu großem Andrang die Plätze rechtzeitig freizugeben. Die Spielzeit soll bitte auf eine Stunde begrenzt werden

Der Vorstand im Mai 2020

Update Stand: 06.05.2020

Grünes Licht für den Tennissport!

Endlich – Die Tennisspieler in Nordrhein-Westfalen dürfen ab Donnerstag, 07. Mai 2020, die Tennis-Freiluftsaison eröffnen!

Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport ist bei Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen, laut heutiger Pressekonferenz von Ministerpräsident Armin Laschet, zulässig:
– Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
– Pro Platz dürfen nur 2 Personen Tennis spielen.
– Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

„Die Tennisspieler am Niederrhein dürfen auf die Plätze. Das ist die gute Nachricht, auf die wir gewartet haben“, sagt TVN-Präsident Dietloff von Arnim. „Wir fordern alle auf, sich an die aktuellen Hygienevorgaben zu halten.“

Der Tennisverband Niederrhein wird in den kommenden Tagen auf seinen Kanälen (Homepage, Facebook, Instagram) weitere Informationen bereitstellen. Am 11. Mai wird der TVN über die Durchführung des Wettspielbetriebs informieren.

Quelle: TVN

Update Stand: 16.04.2020

Das Coronavirus hält uns alle in Atem…

Liebe Clubmitglieder/innen, liebe Tennisfreunde/innen,

das Coronavirus hält uns in Atem und wir müssen uns alle Gedanken machen, wie diese Krise möglichst unbeschadet überstanden werden kann. Das gilt natürlich auch für unseren Verein. Wir sind alle davon betroffen, insofern, dass wir noch nicht die ersten Tennismatches bei schönem Wetter auf unserer Anlage spielen können.

Das sind aber die komfortabelsten Probleme, ganz anders sieht es da bei unseren Clubwirten und der Tennisschule aus, die von jetzt auf gleich ihre Tätigkeiten einstellen mussten. Auch wir haben im Vorstand uns natürlich viele Gedanken gemacht, welche Auswirkungen die Krise auf den wirtschaftlichen Fortbestand des Vereins hat.

Diese Gedanken hat sich auch unsere erste Damenmannschaft gemacht und mit viel Kreativität einen Spendenaufruf zur Unterstützung des Vereins gestartet. Als dieser Spendenaufruf gestartet wurde, war noch unklar, ob und welche Fördergelder es vom Staat / Landesregierung geben wird und es bestand sehr große Unsicherheit, an wen und wie diese Unterstützung erfolgen sollte. Somit waren diese Überlegungen der ersten Damenmannschaft folgerichtig und eine gute Idee.

Nachdem jetzt mehr Klarheit über die Rahmenbedingungen besteht, haben wir im Vorstand nochmals die Auswirkungen der Coronakrise für unseren Verein bewertet und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Förderanträge stellen müssen, da wir aus den Beiträgen der Clubmitglieder den laufenden Vereinsbetrieb aufrechterhalten können. Diese Fördergelder unterliegen einer Überprüfung auf Notwendigkeit und die Gelder müssen bei Nichtbedarf auch zurückgezahlt werden.

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, den Spendenaufruf vorläufig ruhen zu lassen. Wir bedanken uns bei den Damen der ersten Mannschaft herzlich für ihre kreative Idee und das Engagement, dass sie in diese Aktion gesteckt hat.

Wie es in der nahen Zukunft aussieht weiß niemand, aber aus unserer bisherigen Sicht werden wir die Krise ohne nennenswerte Verluste überstehen. Wir hoffen natürlich, dass wir auch für die weitere Zukunft optimistisch bleiben können und uns keine Sorgen über den finanziellen Fortbestand des Vereins machen müssen. Wir sind aber optimistisch, dass es uns gelingen wird.

Zum Schluss möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass wir uns natürlich über jede Spende freuen, da wir noch viele große und kleine Aufgaben vor uns haben, die aber nicht mit der Coronakrise im Zusammenhang stehen.

Liebe Clubmitgliederinnen/er das ist die derzeitige Situation des Vereins im Rahmen der Coronakrise, sollten sich nicht vorhersehbare Veränderungen ergeben, werden wir darüber berichten. Bleibt zu hoffen, dass wir uns bald wieder auf unserer schönen Anlage treffen, Tennis spielen und ein kühles Bier bei unseren Clubwirten trinken können.

Bleiben Sie bis dahin gesund und bis bald.

Der Vorstand

Update Stand: 06.04.2020

TVN beschließt Wertung der Winterhallenrunde

Der Sportausschuss des Verbandes hat in einer Telefonkonferenz am 02.04.2020 bezüglich der Wertung der Winterhallenrunde 2019/2020 folgende Entscheidungen getroffen:

  1. Die einzelnen Ergebnisse zählen für die persönliche Bilanz.
  2. In allen Altersklassen und Gruppen, die ihre Spiele vor dem Abbruch beendet haben, erfolgt ein Auf- bzw. Abstieg auf Basis der veröffentlichten Regelungen.
  3. In allen Altersklassen und Gruppen, die ihre Spiele vor dem Abbruch noch nicht beendet haben, wird wie folgt verfahren:
    • alle Mannschaften, die theoretisch noch hätten aufsteigen können, werden in Kürze angeschrieben, ob sie aufsteigen möchten.
    • absteigen werden nur Mannschaften, die zum o. g. Zeitpunkt sicher als Absteiger feststehen, den Klassenerhalt also durch die ausstehenden Spiele nicht mehr hätten erreichen können.

Diese Regelung kann zur Folge haben, dass es 2020/2021 in manchen Liegen größere oder mehrere Gruppen geben wird. Es ist geplant, den Meldeschluss für die Winterhallenrunde 2020/2021 am 30.06.2020 zu belassen.

Mit sportlichen Grüßen
Ulrich Nacken
Sportwart TVN

Update Stand: 02.04.2020

Medenspiele und Turniersaison Sommer 2020 im TVN

Die gesamte Turnierlandschaft im DTB (international, national sowie alle Ranglisten- und LK-Turniere) ist bis zum 07. Juni 2020 – analog zu der ITF, WTA und ATP – abgesagt.

  • Alle ab dem 16.03. bis zu diesem Datum erzielten Ergebnisse werden weder für die DTB-Rangliste noch für die LK gewertet.
  • Unter der Voraussetzung, dass ab dem 08. Juni Sport- und Wettspielbetrieb in Deutschland wieder möglich ist, würde sich die Planung wie folgt gestalten:
    • Die Verbandsmeisterschaften der D/H/AK sind abgesagt.
    • Die Bezirksmeisterschaften werden ebenfalls verschoben oder abgesagt. Dies liegt in der Entscheidung der Bezirke und wird zeitnah bekannt gegeben.
    • Die neuen Spieltermine der Meisterschaftsspiele wurden bereits bekanntgegeben und beginnen je nach Altersklasse ab Dienstag 09.06.2020 und enden am 27.09.2020.  Die detaillierten Spielpläne werden zurzeit erstellt und nach Fertigstellung umgehend veröffentlicht. Spiele können in gegenseitigem Einvernehmen in die ausgesparte Ferienzeit verlegt werden.
    • Die Spielpläne für die RL-West sind am 01.04.2020 veröffentlicht worden.

Mehr dazu auf der Seite des TVN

Update Stand: 17.03.2020

Gastronomiebetrieb eingestellt

Liebe Tennisfreunde, liebe Mitglieder, liebe Gäste des TC Rot-Weiß Dinslaken,

die Ereignisse der letzten Tage überschlagen sich. Da in dieser Zeit die Gesundheit aller an erster Stelle steht, hat unser Pächter in Absprache mit dem Vorstand entschieden, dass auch der Gastronomiebetrieb ab heute, Dienstag den 17.03.2020, bis auf Weiteres geschlossen bleibt.

Damit folgen wir der ausdrücklichen Empfehlung des Landes NRW und des Tennisverbands Niederrhein. Wollen wir hoffen, dass wir diese Krise schnell hinter uns lassen können.

Wir werden kurzfristig auf aktuelle Änderungen der Situation reagieren. Sobald der Spielbetrieb wieder aufgenommen, bzw. das Restaurant wieder geöffnet wird, erfahren Sie es als erstes von uns. Informieren können Sie sich jederzeit auf unserer Homepage (www.rotweiss-dinslaken.de) und unseren Social Media-Kanälen.

Der Vorstand

Stand: 15.03.2020

Sportbetrieb eingestellt

Liebe Tennisfreunde, liebe Mitglieder, liebe Gäste des TC Rot-Weiß Dinslaken,

wie die Landesregierung am heutigen Sonntag, den 15.03.2020, bekannt gab, müssen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie getroffen werden. Noch heute „sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden“.

Diese Maßnahmen betreffen nun leider auch unseren Spielbetrieb, weshalb wir uns leider gezwungen sehen die Tennishalle ab sofort geschlossen zu halten. Diese Maßnahme gilt sowohl für Einzelbuchungen als auch für Hallenabos. Auch der Trainingsbetrieb muss eingestellt werden und betrifft Vereinstraining und Privatstunden gleichermaßen.

Leider müssen wir auch das diesjährige Osterfeuer am 11.04.2020 absagen. Sicherlich hatten sich schon viele auf das erste Highlight der Saison gefreut. Wir hoffen, dass sich die Situation in den kommenden Wochen verbessert. Über eine Aussetzung der Medenspielsaison ist bislang nichts bekannt.

Laut Ministerpräsident Laschet werden Restaurants, Gaststätten und Hotels an strenge Auflagen gebunden um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, dürfen bis auf Weiteres aber geöffnet bleiben. Die Restauration in der Halle bleibt also geöffnet und darf weiterhin aufgesucht werden.

Personen, die sich in verordneter oder empfohlener Quarantäne befinden, wird hiermit ein Betretungsverbot von Halle, Vorraum und Restaurant ausgesprochen!

Wir werden kurzfristig auf aktuelle Änderungen der Situation reagieren. Bitte beachten Sie gegebenenfalls geänderte Aushänge und besuchen Sie unsere Homepage (www.rotweiss-dinslaken.de).

Der Vorstand

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