Liebe Tennisfreunde,
der Vorstand des Verbandes hat auf Vorschlag des Sportausschusses einige Änderungen der WO/TVN für den Sommer 2018 beschlossen. Diese Änderungen gelten noch nicht für die WHR 2017/18.
Hier die wichtigsten Änderungen:
§ 12 Mannschaftsmeldungen
4. Spieler dürfen bei den Mannschaftsspielen nur für eine Konkurrenz gemeldet werden. Spieler dürfen in einer Spielzeit in zwei Erwachsenen-Altersklassen eines Vereins gemeldet und unbegrenzt eingesetzt werden. Davon ausgenommen sind bei 6er-Mannschaften die ersten 10 und bei 4er-Mannschaften die ersten 6 Spieler der Bundesliga- und Regionalligameldung, die nur in der Altersklasse entsprechend der Bundesliga- bzw. Regionalligameldung gemeldet werden dürfen.
§ 18 Wertung der Spiele
7. Lässt ein Verein einen nicht spielberechtigten Spieler an einem Mannschaftsspiel teilnehmen, wird das gesamte Mannschaftsspiel für den gegnerischen Verein mit 1 Tabellenpunkt, 9 Matchpunkten, 18 Satzpunkten und 108 Spielpunkten (6er-Mannschaften) bzw. 2 Tabellenpunkten, 6 Matchpunkten, 12 Satzpunkten und 72 Spielpunkten (4er-Mannschaften) gewertet. Setzt ein Verein einen nicht spielberechtigten Spieler in einen Mannschaftsspiel im Einzel ein, wird das Mannschaftsspiel für diesen Verein mit 0:9 bei 6er- bzw. 0:6 bei 4er-Mannschaften gewertet. Setzt ein Verein einen nicht spielberechtigten Spieler in einem Mannschaftsspiel im Doppel ein oder wird gegen die Reihenfolge der Aufstellung im Doppel verstoßen, werden sämtliche Doppel für diesen Verein als verloren gewertet.