Die Landesregierung hat am Montag, 14. Dezember 2020, die überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von Sonntag in Nordrhein-Westfalen umsetzt. Danach gelten ab 16. Dezember 2020 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung der Pandemie, die auch den Tennissport betreffen.
Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung des Landes dazu:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung allein oder zu zweit in der „freien Natur“.
Damit fällt auch das bisher noch mögliche Einzel im Freien unter das allgemeine Sportverbot und die Tennisvereine müssen ihre Außenanlagen schließen.
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