Gastspielordnung

Gastspielordnung Stand 03/2017:

  • Gäste und Gastspieler sind beim TC Rot Weiss Dinslaken e.V. jederzeit herzlich willkommen.
  • Jedes aktive Mitglied ist berechtigt Gastspieler einzuladen. Gastpieler sind alle nicht als aktiv im TC Rot Weiss gemeldeten Spieler, also auch unsere passiven Mitglieder.
  • Gäste dürfen nur in Begleitung eines aktiven Mitglieds des TC Rot Weiss Dinslaken spielen.
  • Personen, die Ihre aktive oder passive Mitgliedschaft im TC Rot Weiss Dinslaken gekündigt haben, ohne dass dies durch einen Wohnsitzwechsel begründet war, können kein Gastspielrecht erwerben.
  • Gastspiele sind nur dann möglich, wenn ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind.
  • Während der Veranstaltung von Medenpielen und Turnieren haben Gäste kein Spielrecht.
  • Die Gastgebühr beträgt 10,00 € je Stunde und Platz für Erwachsene und 5,00 € für Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Verantwortlich für die Zahlung der Gastgebühr ist der Gastgeber, also das Mitglied des TC Rot Weiss Dinslaken.
  • Vor Spielbeginn muss eine Eintragung in unser Gästebuch im Clubhaus und die Bezahlung erfolgen. Falls das Clubhaus geschlossen sein sollte, liegt das Gästebuch im überdachten Bereich der Terrasse aus. Die Bezahlung erfolgt dann durch Einwurf in den gekennzeichneten Briefkasten.
  • Gäste dürfen maximal fünfmal in der Saison auf der Anlage spielen. In besonderen Fällen ist per Antrag an den Vorstand eine Ausnahmeregelung möglich.
  • Für die Einhaltung der Gastspielordnung ist das gastgebende Mitglied verantwortlich.
  • Fremde Personen, die sich das Tennisspielen erschleichen, werden des Platzes verwiesen und erhalten Hausverbot.
  • Gastspieler spielen auf eigene Gefahr und verzichten mit Spielantritt ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem TC Rot Weiss Dinslaken und dem Vorstand.